BAFA / KFW

Erklärungen zur geplanten Maßnahme/n


Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass
• ich zum Zeitpunkt der Antragstellung für die beantragte/n Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG EM) noch keinen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag (insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag) abgeschlossen habe,
• keine behördliche Genehmigung für die durchzuführende/n Einzelmaßnahme/n erforderlich ist, bzw. - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann,
• ich Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bin, auf oder in dem die Einzelmaßnahme/n errichtet bzw. durchgeführt wird/werden und als Mieter / Pächter des Anwesens eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers für die Errichtung und den Betrieb der Anlage/n besitze oder
• ich als Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) vom Eigentümer, Pächter oder Mieter mit der Durchführung der Einzelmaßnahme/n im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG EM) beauftragt wurde,
• ich als Energiedienstleistungsunternehmen als Contractor antragsberechtigt bin. Den / Die Contractingnehmer habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Förderung für die Einzelmaßnahme/n im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG EM) in Anspruch nehmen will.
• die Anlage/n zur Wärmeerzeugung aus marktgängigen Komponenten bzw. Bauteilen besteht/bestehen und keine Prototyp/en ist/sind,
• die Anlage/n zur Wärmeerzeugung nicht gebraucht ist/sind oder wesentliche Anlagenteile nicht gebraucht erworben werden,
• ich kein Hersteller von Anlage/n zur Wärmeerzeugung oder deren spezifischer Komponenten bin oder
• ich als Hersteller von Anlage/n zur Wärmeerzeugung oder deren Hauptkomponenten den Antrag als Contractor für eine Investition stelle, welche der Bereitstellung von Nutzenergie für Contractingnehmer dient, die ihrerseits antragsberechtigt wären. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de

Persönliche Erklärungen

Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich die „Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude“ in der aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen habe,
• der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abgetreten wird,
• ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann,
• ich die Zahlung nicht eingestellt habe und über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist bzw. ich keine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 Abgabenordnung abgegeben habe oder zu deren Abgabe verpflichtet bin,
• ich bzw. mein Unternehmen nicht nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen bzw. nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der Gewährung von Beihilfen ausgeschlossen bin,
• ich damit einverstanden bin, dass sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren eingereichten Unterlagen dem BAFA und dem BMWi insbesondere auch zur Weitergabe an den Bundestag und zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung stehen,
• ich damit einverstanden bin, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise vom BAFA, dem
BMWi oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle auf Datenträger gespeichert werden können; darüber hinaus dürfen sie von ihnen oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik, der Evaluierung und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms verwendet und ausgewertet werden,
• ich damit einverstanden bin, dass die Auswertungsergebnisse veröffentlicht und an den Bundestag, an Einrichtungen des Bundes und der europäischen Union weitergeleitet werden,
• ich damit einverstanden bin, dass ich auf Nachfrage, insbesondere im Rahmen einer Evaluierung, weitergehende Auskünfte erteile.
• ich damit einverstanden bin, dass meine Adresse und Antragsdaten zum Zweck der Überprüfung der Kumulierungsbegrenzung an sonstige öffentliche Stellen weitergegeben werden, die vergleichbare Förderprogramme durchführen.
Mir ist bekannt, dass
• die Förderung nach diesen Richtlinien nicht mit einer Förderung für dieselbe Maßnahme aus den im Rahmen des CO2- Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programmen mit Ausnahme der Programme "Energieeffizient Bauen" (Programmnummer 153) und "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" (Programmnummer 167) kumulierbar ist.
• eine Kumulierung mit § 35 c Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) nicht zulässig ist.
• zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen an das BAFA zurückzuzahlen sind. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de

Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen (für Betriebe und Unternehmen)

Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen (für Betriebe und Unternehmen) Mir ist bekannt, dass
• die beantragte Förderung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und ich Subventionsnehmer/in im Sinne des StGB bin,
• Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist. Ich habe ferner davon Kenntnis genommen, dass die unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB sind und unrichtige und/oder unvollständige Angaben oder das Verschweigen von nachträglichen Änderungen zu subventionserheblichen Tatsachen eine Strafbarkeit nach § 264 StGB nach sich ziehen können,
• Ich verpflichtet bin, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen hinsichtlich der unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen. Derartige Änderungen sind gegenwärtig nicht gegeben. Von den besonderen Offenbarungspflichten gemäß § 3 Subventionsgesetz habe ich Kenntnis genommen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de

Weil sich Gesetzestexte und Rechtsverordnungen ändern können, übernehmen wir diesbezüglich keine Garantien und keine Haftung. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert. Gesetze und Rechtsverordnungen können dort in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Bezüglich Rechtsstreitigkeiten konsultieren Sie bitte den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, da durch uns keine Rechtsberatung stattfindet.